Dienstag, 21. Mai 2013

Deutsche Frauen-Ländermannschaftsmeisterschaft 2013: Hessen tritt mit zwei Mannschaften an und versucht Titel zu verteidigen obwohl Deutscher Schachbund die Regularien entgegen der Turnierordnung zu Ungunsten Hessens verändert hat.

Die Deutsche Frauen-Ländermannschaftsmeisterschaft 2013 startet nächste Woche in Braunfels.
Gemeldet sind 13 der 18 möglichen Mannschaften. Hessen darf als Titelverteidiger 2 Mannschaften stellen, die restlichen 16 Landesverbände des Deutschen Schachbund dürfen eine Mannschaft stellen.
Wir wollen natürlich unseren Titel verteidigen.
Der Turnierleiter Wolfgang Fiedler hat es uns dieses Jahr zwar schwerer gemacht weil er im Gegensatz zur Turnierordnung des Deutschen Schachbund nur 12 Spielerinnen je Mannschaft zulässt (statt 20 im letzten Jahr), aber wir werden versuchen trotz diese Missachtung der Turnierordnung durch den Deutschen Schachbund unseren Titel zu verteidigen.
Hier ein paar Hintergrundinformationen:
Seit vielen vielen Jahren steht in der Turnierordnung:


F-4.2.1 Die Meldung zur Teilnahme einer Mannschaft muss zum festgelegten Termin erfolgen.
Die Landesverbände melden bis spätestens vier Wochen vor der Meisterschaft pro
Mannschaft acht Stamm- und bis zu zwölf Ersatzspielerinnen in festgelegter Rangfolge.
Dies wurde jahrzehntelang so interpretiert, dass insgesamt 20 Spielerinnen gemeldet werden dürfen. Dieses Jahr hat der Turnierleiter aber nur 12 Spielerinnen zugelassen. Meine Frage hierzu an den Frauenschach-Referenten des Deutschen Schachbund e.V. wurde von diesem an den Turnierleiter Wolfgang Fiedler weitergeleitet und dieser antwortete dann u.a.: 
"Turnierausschreibungen regeln Details zum Turnier, die nicht alle in der TO fixiert werden können und müssen."
Leider ist dies kein Einzelfall wie folgendes 2.Beispiel zeigt:
In der Geschäftsordnung des Deutschen Schachbund e.V. heißt es:
"Die Protokolle sind nicht allgemein zu veröffentlichen. Auszüge mit einem Beschluss und dessen Begründung können an Dritte versandt werden, wenn das für den Vollzug erforderlich ist."
Auf meine Nachfrage beim Frauenschach-Referenten des Deutschen Schachbund e.V. mit der Frage warum das Protokoll auf der Homepage des DSB steht erhalte ich dann folgende Antwort:

"wir sehen die Festlegung der Geschäftsordnung nicht als Verbot, sondern es gibt keine Pflicht der Veröffentlichung und im Sinne der Transparenz waren wir für die Veröffentlichung."
"Die Protokolle sind nicht allgemein zu veröffentlichen" ist nach Lesart des Deutschen Schachbund e.V. also eine Empfehlung - da stellt sich die Frage wie es denn formuliert sein müsste, damit es verbindlich ist ?


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